2012: Testamentsregister
Das Zentrale TestamentsregisterMit Verordnung zur Einrichtung und Führung des Zentralen Testamentsregisters (Testa-mentsregister-Verordnung - ZTRV) vom 11.07.2011 wird, beginnend zum 01.01.2012, bei der Bundesnotarkammer das Zentrale Testamentsregister für Deutschland errichtet. Sinn dieses Registers ist das Auffinden von amtlich verwahrten Testamenten oder Erbverträgen. Das zuständige Nachlassgericht soll im Falle des Versterbens möglichst schnell und vor allem korrekt eine Entscheidung treffen können. Sowohl letztwillige Verfügungen, die bei einem Notar hinterlegt sind, als auch letztwillige Verfügungen, die sich in der besonderen amtlichen Verwahrung befinden, sind dem Zentralen Testamentsregister zu melden. Die Registrierung der betreffenden Urkunden ist verpflichtend. Die Meldepflicht wird entweder durch den Notar oder aber durch das betreffende Amtsgericht erfolgen. Die Meldung erfolgt ausschließlich elektronisch, um eine „Papierflut“ zu vermeiden.
BGBl. 2011, Teil I, S. 1386 ff.
(BGBl. Teil I 2011, ausgegeben zu Bonn am 18.07.2011, Ausgabe Nr. 36).
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