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Fortgeltung Titel über 18. Geburtstag
Vollstreckungstitel, die ein minderjähriges Kind gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil erwirkt hat, gilt über die Volljährigkeit des Kindes hinaus, und zwar mit allen Pflichten. Änderungen ab Eintritt der Volljährigkeit sind über einen sog. Abänderungsantrag nach § 238 FamFG bei dem zuständigen Familiengericht geltend zu machen.
Zum Thema vgl.:
OLG Hamm, Beschluss vom 07.11.2006, - 2 WF 204/06 -,
FamRZ 2007, 654.
Link:
Anmerkung:
Die Entscheidung erging noch zum alten Recht (vor 2009) - trotzdem gelten die Grundsätze weiter.
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