Zum 01.05.2011 sind die letzten Schranken für Ausländer aus den EU-Beitrittsstaaten des Jahres 2004
- Estland
- Lettland
- Litauen
- Polen
- Slowakei
- Slowenien
- Tschechien
- Ungarn
gefallen.
Die Bürger der vorgennannten Staaten dürfen sich ab sofort auf dem deutschen Arbeitsmarkt frei bewerben. Die siebenjährige Übergangsfrist ist damit beendet.