Urlaub offen? Kein Geld für die Erben!
Das BAG hat eine umstrittene Rechtsfrage nunmehr endgültig geklärt: Mit dem Tod des in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Arbeitnehmer gehen die Urlaubsansprüche nicht auf die Erben über. Vielmehr erlöschen die Urlaubsansprüche mit dem Tod. Diese Ansprüche wandeln sich nicht gemäß § 7 Abs.4 BUrlG in einen Abgeltungsanspruch um.Die Erben schauen praktisch "in die Röhre".
Die ausführliche Begründung des obersten Arbeitsgerichts steht noch aus. Die Vorinstanz (LAG Hamm) entschied noch gegenteilig.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.09.2011, - 9 AZR 416 / 10 -, PM vom 20.09.2011
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